Teilvermögensübernahmen können zu einer Steuernachfolge führen.
Die sonst mit Asset Deals im Normalfall einhergehende Haftungsbeschränkung ist im Falle einer Vermögensübertragung näher zu prüfen und ggf. mit einer Tax Due Diligence bzw. mit einem Steuerruling abzusichern.
Steuernachfolge-Risiken bestehen bei folgenden Steuerarten:
- v.a. Mehrwertsteuer (MWST)
- Gewinnsteuer
- Verrechnungssteuer (VST)
- Gewisse Kantonale Steuern
Literatur
- Suter Beno/Wartmann Andreas/Brusa David, Bundesgericht öffnet Tore für partielle Steuersukzessionen, EXPERT FOCUS 2020, S. 562 ff.
- Mosimann Nicolas/Sibold Marco, Steuernachfolge bei Asset Deals, EXPERT FOCUS 2020, S. 567 ff.
- Vogelsang Marc, Ausweitung der Steuersukzession im Mehrwertsteuerrecht, SteuerRevue 2020, S. 630 ff.
Judikatur
- BGer 2C_923/2018 (Steuernachfolge bei Asset Deal und Teilvermögensübernahme)
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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