Teilvermögensübernahmen können zu einer Steuernachfolge führen.
Die sonst mit Asset Deals im Normalfall einhergehende Haftungsbeschränkung ist im Falle einer Vermögensübertragung näher zu prüfen und ggf. mit einer Tax Due Diligence bzw. mit einem Steuerruling abzusichern.
Steuernachfolge-Risiken bestehen bei folgenden Steuerarten:
- v.a. Mehrwertsteuer (MWST)
- Gewinnsteuer
- Verrechnungssteuer (VST)
- Gewisse Kantonale Steuern
Literatur
- Suter Beno/Wartmann Andreas/Brusa David, Bundesgericht öffnet Tore für partielle Steuersukzessionen, EXPERT FOCUS 2020, S. 562 ff.
- Mosimann Nicolas/Sibold Marco, Steuernachfolge bei Asset Deals, EXPERT FOCUS 2020, S. 567 ff.
- Vogelsang Marc, Ausweitung der Steuersukzession im Mehrwertsteuerrecht, SteuerRevue 2020, S. 630 ff.
Judikatur
- BGer 2C_923/2018 (Steuernachfolge bei Asset Deal und Teilvermögensübernahme)
Links
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:RückforderungsklageEinleitung zur Rückforderungsklage im Betr...Autoren:KollokationsklageEinleitung zur KollokationsklageAutoren:Überschuldungsanzeige / Bilanzde...Einleitung zur Überschuldungsanzeige (Bila...Autoren:UnternehmensspaltungEinleitung zur UnternehmensspaltungAutoren:KollokationsprozessEinleitung zum KollokationsprozessAutoren:Zahlungsunfähigkeit / Zahlungsei...Einleitung zur Zahlungsunfähigkeit / Zahlu...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht