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Auffanggesellschaft

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Steuern

Rechtsgebiet:
Auffanggesellschaft
Stichworte:
Auffanggesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei der Übertragung des Betriebs oder eines Teilbetriebs stellt sich für die übernehmende Auffanggesellschaft die Frage, ob und wenn ja welche Steuern sie zu bezahlen hat, wenn sie vom übertragenden Rechtsträger nicht getilgt wurden. – Es geht um die sog. Steuernachfolge bzw. „Steuersukzession“.

Folgende Kapitel sind hiezu aufzuschlagen:

Gibt es für Auffanggesellschaften, die keine Steuern übernehmen wollen eine Alternative:

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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