Bei der Übertragung des Betriebs oder eines Teilbetriebs stellt sich für die übernehmende Auffanggesellschaft die Frage, ob und wenn ja welche Steuern sie zu bezahlen hat, wenn sie vom übertragenden Rechtsträger nicht getilgt wurden. – Es geht um die sog. Steuernachfolge bzw. „Steuersukzession“.
Folgende Kapitel sind hiezu aufzuschlagen:
- Mehrwertsteuer (MWST) / Steuernachfolge
- Gewinnsteuer / Steuernachfolge?
- Verrechnungssteuer (VST) / Steuernachfolge?
- Kantonale Steuern / Steuernachfolge?
Gibt es für Auffanggesellschaften, die keine Steuern übernehmen wollen eine Alternative:
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