Der Zahlungsverzug eines Schuldners muss nicht seine Zahlungsunfähigkeit bedeuten. Der Gläubiger tritt deshalb mit Vorteil möglichst früh mit dem Schuldner in Kontakt und klärt ab:
- die Gründe für den Verzug
- Je nach den Gründen des Verzugs lohnt sich z.B. die Vereinbarung einer Ratenzahlung [> Ratenzahlungen | ratenzahlungen.ch].
- die Bonität des Schuldners
- Ergibt sich Zahlungsfähigkeit lohnen sich Vollstreckungsmassnahmen oder sind zumindest zu prüfen.
- Ergibt sich Zahlungsunfähigkeit, lohnen sich Vollstreckungsmassnahmen u.U. nicht.