LAWINFO

Zahlungsverzug / Verzug von Zahlungen

QR Code

Risikobeurteilung

Rechtsgebiet:
Zahlungsverzug / Verzug von Zahlungen
Stichworte:
Verzug von Zahlungen, Zahlungsverzug
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Risiken des Zahlungsverzugs

Risiken des Gläubigers

  • Verzug des Schuldners
    • Vorübergehender Liquiditätsengpass des Gläubigers
    • Finanzierungskosten zur Überbrückung Liquiditätsengpass
  • Ausfall des Schuldners
    • Liquiditätsprobleme des Gl.
    • Bonitätsprobleme

Risiken des Schuldners

  • Verzugszins
  • Verzugsschaden
  • Konventionalstrafe
  • Vertragsrechtliche Risiken
    • Rücktritt des Gläubigers vom Vertrag
    • Kündigung des Mietverhältnisses

Risiken der Forderungsdurchsetzung

  • Prozessuale Risiken
    • Kosten- und Entschädigung bei Unterliegen
    • Vorschiessen Vollstreckungskosten
    • Einbringlichkeit Forderung und vorfinanzierter Vollstreckungskosten ungewiss
  • Zeitaufwand und Mittelaufwand für Prozessführung / Vollstreckung
    • Prozessentschädigung bei Obsiegen deckt u.U. eigene Kosten nicht
    • Bindung von Ressourcen, die anderweitig genutzt werden könnten

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.