Gemeinde, Kantone und Bund sind zur Unternehmensbesteuerung berechtigt:
Ertrags- und Kapitalsteuern1 (Gesamtbelastung je nach Kanton/Sitzgemeinde zwischen 16 und 25 %).
Mehrwertsteuer (MWST): gleicht der deutschen Umsatzsteuer (Steuersatz: z.Zt. 8 %).
Holdinggesellschaften2: steuerbegünstigt (nur Bundessteuer: 8,5 %).
Intercompany-Handelsgeschäfte: Beachtung der deutschen Verrechnungspreis-Praxis (transfer-pricing).
Eine Verlagerung der Geschäftstätigkeit in die Schweiz führt zu einer Besteuerung in Deutschland3. Unproblematisch ist nur die Realisation von Neugeschäft (geografisch und/oder thematisch etc.) in der Schweiz.
Quelle: KMPG’s Corporate Tax Rates Survey 2006, Credit Suisse Economic Research
1 Diese Steuern dürfen bei der juristischen Person als Aufwand verbucht werden; beim Aktionär/GmbH-Anteilsinhaber wird die Gewinnausschüttung (Dividende) nochmals besteuert (einzelne Kantone gehen nun dazu über, nur noch die halbe Dividende zu besteuern (sog. Halbsatzbesteuerung/entspricht in Deutschland der „Halbeinkünftebesteuerung). Es ist das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Schweiz zu beachten.
2 =Beteiligungsgesellschaften (Bilanzsumme: mind. 2/3 Beteiligungen an Gesellschaften mit mind. 25 %-iger Beherrschung) erlauben auch ein gewinnoptimierendes Lizenzstruktur-System und Nebentätigkeiten.
3 Viele deutsche Unternehmer meinen, sie könnten in Deutschland generierte Leistungen „über die Schweiz fakturieren“, und zwar ohne in der Schweiz eine Infrastruktur und Personal zu unterhalten (Risiko: Besteuerung in Deutschland und in der Schweiz / Steuerbetrugsverfahren in Deutschland etc.).
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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