LAWINFO

Zuzug von Unternehmen und Unternehmern

QR Code

Unternehmen und Swissness

Rechtsgebiet:
Zuzug von Unternehmen und Unternehmern
Stichworte:
Unternehmen, Unternehmer, Zuzug
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Berücksichtigen Sie im Vertrieb die

  • sog. swissness: Schweizer sind zurückhaltend, lieben weder das Marktschreierische noch das Schnäppchen-Denken und verhalten sich bei Geschäftsabschlüssen anders (lange Prüf- und Entscheidungszeit/schneller Abschluss);
  • oft unterschätzte Mehrsprachigkeit (Deutsch, Französisch, Italienisch).

Für die Anbahnung und den Abschluss von Geschäften empfiehlt sich am Anfang als Sparring-Partner ein Schweizer Coach. – Befassen Sie sich intensiv mit der Schweiz und besuchen Sie Informationsveranstaltungen1.


1 wie sie das AnsiedlungsZentrum Qualifida AG anbietet

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.