Miete ist die entgeltliche Überlassung einer Sache zum Gebrauch auf bestimmte oder unbestimmte Zeit. Der Mietvertrag verpflichtet den Vermieter, dem Mieter die vermietete Sache zu überlassen. Der Mieter schuldet dem Vermieter im Gegenzug die Zahlung des Mietzinses. Das Schweizer Mietrecht basiert in erster Linie auf den Bestimmungen des Obligationenrechts sowie der Verordnung über Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG).
Auf unserem Informationsportal zum schweizerischen Mietrecht finden Sie rechtliche Informationen zum Mietrecht in der Schweiz. Die Website thematisiert Fragestellungen wie Übergabe, Mängel, kleiner Unterhalt, Untermiete, Eigentümerwechsel, Eigenbedarf, vorzeitige Rückgabe, Mietzinsinkasso oder Kündigungsschutz. Die Linksammlung zum Mietrecht verweist auf weitere Websites, welche Themen wie Mieterstreckung, Anfangsmietzins, Referenzzinssatz, Nebenkostenbedingungen, Anfechtbarkeit missbräuchlicher Mietzinse oder Mietprozess detailliert behandeln.