Während eines laufenden Arbeitsverhältnisses darf der Arbeitnehmer den Arbeitgeber aufgrund seiner Treuepflicht nicht konkurrenzieren. Hat der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer ein Konkurrenzverbot vereinbart, gilt dies auch noch nach der Beendigung des Arbeitsverhälntnisses.
Das Konkurrenzverbot schafft ein Spannungsfeld zwischen geschäftlichem Geheimhaltungsinteresse des Arbeitgebers und beruflicher Entfaltungsfreiheit des Arbeitnehmers. Der Entscheid, was ist zulässig und was nicht, orientiert sich immer an den vielfältigen individuellen Verhältnissen der Arbeitsvertragsparteien.