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Arbeitsrecht

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Mehrfacherwerbstätigkeit

Datum:
03.11.2010
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Arbeit auf Abruf, Arbeitsrecht, Teilzeitarbeit
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Anteil der Erwerbstätigen in der Schweiz, die mehr als einer Arbeit nachgehen, ist in den vergangenen 20 Jahren deutlich angestiegen. Im Jahr 2009 waren 7,4% der arbeitenden Personen in der Schweiz mehrfacherwerbstätig. Frauen, Erwerbstätige im mittleren Alter, solche mit hohem Bildungsstand sowie Selbständigerwerbende gehen besonders häufig mehr als einer Arbeit nach.

Mehrfacherwerbstätige Personen sind in ihrem Nebenerwerb grösstenteils Angestellte mit unbefristetem Arbeitsvertrag. In Bezug auf die Arbeitszeiten ist jedoch eine hohe Flexibilität gefragt: Mehrfacherwerbstätige arbeiten häufiger am Wochenende, abends oder nachts als Personen mit nur einer Beschäftigung. Jeder fünfte Nebenerwerb wird auf Abruf geleistet.

Die Umstände von Teilzeitarbeit und Arbeit auf Abruf verlangen in einzelnen Punkten spezielle Regelungen, welche im Arbeitsvertrag berücksichtigt werden müssen.

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