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Strafrecht / Verkehrsrecht

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Führerausweisentzug: Mehr Ausweise entzogen

Datum:
10.02.2011
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Strafrecht, Verkehrsrecht
Stichworte:
Ausweisentzug, Führerausweis, Führerausweisentzug, Führerschein, Verkehrsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Bundesamt für Strassen ASTRA verzeichnete für das letzte Jahr eine Zunahme der Ausweisentzüge. 2010 mussten in der Schweiz knapp 79’000 Führerausweise abgegeben werden, das sind über 4000 mehr als im Vorjahr. Die Anzahl der Führerausweisentzüge wegen Fahrens im angetrunkenen Zustand hat dabei wieder deutliche zugenommen, entgegen dem Trend der letzten Jahre. Wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen mussten sogar so viele Ausweise wie noch nie entzogen werden. Mehr Ausweise wurde auch aufgrund von Unaufmerksamkeit und Ablenkung enzogen; es wurde eine Zunahme von 8,2% registriert. Hauptgrund dafür sind Elektronikgeräte wie Telefone und Navigationsgeräte, die immer mehr Lenker während der Fahrt bedienen.

Aktuelle Zahlen zum Führerausweisentzug in der Schweiz:

» 2012: Mehr Führerauseisentzüge wegen Ablenkung

» 2011: Führerausweisentzüge haben abgenommen

Knapp 64% der Führerausweisentzüge waren dabei auf einen bis drei Monate befristet. Ausweisentzüge von sieben bis zwölf Monaten haben gegenüber dem Vorjahr zu-, Enzüge über zwölf Monaten dagegen abgenommen.

Knapp 18% der Ausweise wurden auf unbestimmte Zeit entzogen; dies entspricht einer Zunahme von über 20%. Gemäss dem ASTRA ist dies eine Konsequenz des 2005 eingeführten verschäften Rechts bzw. des Kaskadensystems: Bei wiederholten mittelschweren bis schweren Widerhandlungen wird die Mindestenzugsdauer stufenweise verlängert. Wiederholungstätern kann damit der Ausweis auf unbestimmte Zeit entzogen werden: Bei drei schweren Widerhandlungen oder vier mittelschweren Widerhandlungen innert 10 Jahren wird der Führerausweis für unbestimmte Zeit (mindestens aber zwei Jahre) entzogen. Wer seinen Ausweis nach einem Entzug für unbestimmte Zeit zurückerhält, und erneut eine Widerhandlung begeht, muss den Führerausweis für immer abgeben.

Ersttäter dagegen werden bei einer leichten Widerhandlung mit einer Busse und einer Verwarnung bestraft, bei einer mittelschweren Widerhandlung mit Busse und einem Ausweisentzug von mindestens einem Monat. Eine erstmalig schwere Widerhandlung führt zu einem Enzug des Ausweises von mindestens drei Monaten, zusätzlich wird eine Busse oder Freiheitsstrafe verhängt.

  • Beispiele für leichte Widerhandlungen:
    Geschwindigkeitsübertretung innerorts um 16-20 km/h / ausserorts um 21-25 km/h / Autobahn um 26-30 km/h, Fahren mit Blutalkoholkonzentration von 0,5 – 0,79 Promille
  • Beispiele für mitteschwere Widerhandlungen:
    Geschwindigkeitsübertretung innerorts um 21-24 km/h / ausserorts um 30 km/h und mehr / Autobahn um 35 km/h und mehr, Fahren mit Blutalkoholkonzentration von 0,5 – 0,79 Promille zusammen mit einer leichten Widerhandlung
  • Beispiele für schwere Widerhandlungen:
    Geschwindigkeitsübertretung innerorts um 25 km/h und mehr / ausserorts um 21-25 km/h / Autobahn um 26-30 km/h, Fahren mit Blutalkoholkonzentration ab 0,8 Promille, Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss

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