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Immaterialgüterrecht Schweiz

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Revision des Kartellgesetzes

Datum:
12.03.2012
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Immaterialgüterrecht Schweiz
Stichworte:
Gesetzesrevision, Kartell, Kartellgesetz, Kartellrecht, Wettbewerb
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ende Februar 2012 hat der Bundesrat eine Botschaft zur Revision des Kartellgesetzes verabschiedet, die dem National- und Ständerat zur Genehmigung vorgelegt wird. Durch das neue Kartellgesetz sollen die Verfahren beschleunigt und verbessert werden – dies soll den Wettbewerb intensivieren und den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken.

Ziel der Gesetzesrevision ist einerseits eine bessere rechtsstaatliche Verankerung von Wettbewerbsentscheiden, andererseits ein Verbot besonders schädlicher Formen von Kartellabreden. Weiter sollen Fusionen, die zu einer erheblichen Behinderung des Wettbewerbs führen (ohne durch Effizienzgewinne kompensiert zu werden), mit Auflagen und Bedingungen verknüpft werden können, oder ganz untersagt werden.

Es werden 6 Elemente zur Revision vorgeschlagen:

  1. Institutionenreform: Schaffung einer rechtlich selbständigen Wettbewerbsbehörde innerhalb der Bundesverwaltung sowie Einsetzung des Bundesverwaltungsgerichts als Wettbewerbsgericht.
  2. Artikel 5 KG soll angepasst werden: Für diejenigen fünf Arten von Abreden, welche direkt sanktionierbar sind, ist ein Teilkartellverbot vorgesehen (mit Rechtfertigungsmöglichkeiten für Unternehmen, die auf Verordnungsstufe geregelt werden).
  3. Der zivilrechtliche Weg im Kartellgesetz soll gestärkt werden: Die Klagelegitimation soll auf die privaten und öffentliche Haushalte als Endkunden ausgeweitet werden.
  4. Änderung der Kriterien zur Beurteilung von Unternehmenszusammenschlüssen: Es soll der in Europa bereits verbreitete SIEC-Test (Significant Impediment to Efficient Competition) eingeführt werden. Die Kontrolle der Zusammenschlüsse international tätiger Unternehmen soll zudem vereinfacht werden.
  5. Sanktionsminderung: Für den Fall, dass ein Unternehmen das Bestehen eines wirksamen Programms zur Verhinderung kartellrechtlicher Verstösse nachweisen kann (Compliance-Programm), soll die Möglichkeit der Sanktionsminderung gesetzlich verankert werden.
  6. Das Widerspruchsverfahren soll verbessert werden.

Gleichzeitig empfiehlt der Bundesrat dem Parlament die Abschreibung der Motion Schweiger («Ausgewogeneres und wirksameres Sanktionssystem für das Schweizer Kartellrecht»), da sich der Bundesrat gegen das zweite Anliegen der Motion, Strafsanktionen gegen natürliche Personen bei Kartellrechtsverstössen einzuführen, ausspricht.

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