Nachdem seit der Einführung des verschärften Rechts im Jahr 2005 die Ausweisentzüge jährlich zunahmen, wurden 2011 erstmals weniger Ausweise entzogen als im Vorjahr: Knapp 77’000 Personen mussten 2010 ihren Fahrausweis abgeben. Dies entspricht einem Minus von 2,6% im Vergleich zum Vorjahr.
» 2010 mehr Führerausweise entzogen
Dabei fällt auf, dass markant weniger Ausweise wegen Geschwindigkeitsübertretungen und Fahren im angetrunkenen Zustand entzogen wurden, wobei diese immer noch die Hauptgründe für einen Führerausweisentzug darstellen. Auch die Entzüge wegen Unaufmerksamkeit und Ablenkung haben leicht abgenommen: So wurden 2% weniger Führerausweise wegen unerlaubter Verwendung von Kommunikations- und Multimediaelektronik wie z.B. telefonieren am Steuer eingezogen.
Aktuelle Statistik zum Führerausweisentzug in der Schweiz:
Der Grossteil der Entzüge war im Jahr 2011 auf ein bis drei Monate befristet – es zeigt sich eine leichte Abnahme im Vergleich zum Vorjahr. Ausweisentzüge von sieben bis zwölf Monaten haben ebenfalls abgenommen, und zwar um 4,5%, ebenso wie Entzüge von mehr als zwölf Monaten; diese sogar um knapp 10%. Einzig die Entzüge auf unbestimmte Zeit haben erneut um 7% zugenommen; diese machten 2011 fast 20% aller Ausweisentzüge aus.
Das Bundesamt für Strassen ASTRA zieht aus diesen Zahlen den Schluss, dass die verschärften Massnahmen greifen: Das im Jahr 2005 eingeführte Kaskadensystem, das für Wiederholungstäter eine stufenweise Verlängerung der Entzugsdauer vorsieht, hat nun erstmals zu einer geringeren Anzahl Ausweisentzügen geführt. Werde sich dieser Trend auch in den folgenden Jahren zeigen, sei das Hauptziel der Gesetzesrevision von 2005 erreicht.
In der Statistik zeigt sich auch der Führerausweis auf Probe, der ebenfalls seit 2005 besteht: 2011 wurden erneut mehr Führerausweise wegen Widerhandlungen während der Probezeit annuliert; die Zunahme beträgt zum Vorjahr ganze 17% Prozent. Ausserdem wurden 2011 mehr verkehrspsychologische Abklärungen angeordnet, um die charakterliche Eignung zum sicheren Fahren zu überprüfen. Für diese Entwicklung sind in erster Linie die 2005 eingeführten verschärften Regeln verantwortlich: So kann nach einer Annulierung nur ein neuer Führerausweises beantragt werden, wenn zuvor in einer verkehrspsychologischen Abklärung die Fahreignung festgestellt wurde. Ebenso erhalten Widerholungstäter nach Ablauf einer Sperrfrist ihren Ausweis nur dann zurück, wenn die verkehrspsychologische Untersuchung die Fahreignung bestätigt.
Auch 2011 fallen die meisten Ausweisentzüge in der Altersgruppe zwischen 20 und 29 Jahren. Jedoch sind in allen Altersgruppen die Ausweisentzüge insgesamt zurückgegangen – eine Ausnahme ist die Altersgruppe über 70, in der die Entzüge um fast 10% zugenommen haben.
Linktipp
Informationen zum Führerausweisentzug
Informationen zu Bussen und Sanktionen im Verkehrsrecht| bussenkatalog.ch
Auszug aus der ADMAS-Statistik 2011 | astra.admin.ch
Medienmitteilung des ASTRA vom 09.02.2012 | astra.admin.ch