Im Hinblick auf eine effizientere und rechtssicherere Handhabung und Administrierung durch die Zollverwaltung hat der Bundesrat am 02.04.2014 neue Zollbestimmungen für den Reiseverkehr verabschiedet und per 01.07.2014 in Kraft gesetzt.
In naher Zukunft will die Zollverwaltung die elektronische Anmeldung der Waren im Reiseverkehr ermöglichen, zB durch Smartphone-Anmeldungen. Die Zollverwaltung geht davon aus, dass dies auch den Reisenden Vorteile bringen werde.
Die neuen Zollbestimmungen im Reiseverkehr können im vollen Wortlaut nachgelesen werden:
- Homepage der Eidg. Zollverwaltung: Informationen zum Reiseverkehr | ezv.admin.ch
- Kostenlose Zoll-App „Reisen und Waren“: „Reisen und Waren“ | reise-und-waren.admin.ch
- Prospekte und Broschüren in allen Zollstellen
Rückfragegelegenheit unter:
- Eidgenössische Zollverwaltung (EZV): Tel. 058 462 67 43.