Inkrafttreten: 05.10.2015
Weisung des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) betreffend die Euro-5-Fahrzeuge mit Dieselmotoren (Motorenfamilie EA 189; Hubräume 1,2, 1,6 und 2 l) des Volkswagen-Konzerns vom 02.10.2015
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat am FR 02.10.2015 eine Weisung erlassen, wonach verhindert werden soll, dass die von Abgasmanipulationen betroffenen Fahrzeuge neu in Verkehr gesetzt werden können.
Abgas-Skandal im Überblick
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Weisungsadressaten
- Strassenverkehrsämter
- Kenntnisnahme-Adressaten: Autoimporteure
Art der Weisung
- Vorläufiges Zulassungsverbot
Temporale Fahrzeug-Fokussierung
- Fahrzeuge, die erstmals in der Schweiz immatrikuliert werden
- sprich: Neufahrzeuge und Importfahrzeuge, die nach dem Inkrafttreten immatrikuliert werden soll(t)en
- Inkrafttreten
- 10.2015
Sachliche Fahrzeug-Fokussierung
- Fahrzeugmarken
- Betroffen sind Modelle aus dem Volkswagenkonzern der Marken
- Audi
- Seat
- Skoda
- Volkswagen
- Betroffen sind Modelle aus dem Volkswagenkonzern der Marken
- Produktionsjahre
- 2009 bis 2014 (Ausführungen EURO5)
- Dieselmotoren
- Fahrzeuge mit folgender Dieselmotoren-Ausrüstung
- 1.2TDI
- 1.6TDI
- 2.0TDI
- Vorbehalt des ASTRA betreffend zugelassene oder im Occasionshandel befindliche Fahrzeuge
- „Nicht betroffen sind bereits in der Schweiz zugelassene Fahrzeuge. Diese dürfen weiter verkehren oder als Occasionen gehandelt werden. Über die Zulassungsdaten des ASTRA sowie der Strassenverkehrsämter können die Halter für Rückrufaktionen eruiert werden.“
Weisungsmotive
- Umweltschutz
- Vermeidung des Imports nicht zulassungskonformer Neufahrzeuge oder Gebrauchtwagen aus dem Ausland
Aufhebungshinweis des ASTRA
- Laut ASTRA würde über die Aufhebung des Zulassungsverbots entschieden, wenn neue Erkenntnisse vorlägen.
Weiterführende Informationen
4.10.2015 11:18