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Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung

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SchKG-Beschwerdeverfahren: Neue Begehren unzulässig

Datum:
17.08.2016
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

SchKG 17 Abs. 2 + SchKG 20a Abs. 2 Ziffer 3 SchKG

Nach Ablauf der Beschwerdefrist gelten neue Begehren an die Aufsichtsbehörde von Bundesrechts wegen als grundsätzlich unzulässig.

Quelle

BGE 142 III 234 ff.   =   BGE 5A_326/2015 vom 14.01.2016

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