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Verkehrsrecht

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Bussen für Geschwindigkeitsübertretungen gemäss Fahrten- oder Restwegschreiber

Datum:
18.10.2016
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Geschwindigkeitskontrolle, Geschwindigkeitsübertretung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Feststellung von Geschwindigkeitsüberschreitungen

Gemäss Art. 7 VSKV-ASTRA ist es zulässig, Geschwindigkeitsübertretungen auf den Aufzeichnungen des Fahrt- und Restwegschreibers festzustellen, wenn die Überprüfung infolge Kontrolle der Arbeits- und Ruhezeiten auf der Strasse, im Betrieb oder bei Unfallabklärungen stattfindet. In diesen Fällen können nachträglich festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitungen von der Polizei gebüsst werden. Voraussetzungslose Kontrollen des Fahrtschreibers über die gefahrene Geschwindigkeit an einem beliebigen Zeitpunkt sind hingegen unzulässig. (BGE 112 IV 43 ff.)

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