Telefonwerbung lässt sich zurzeit nicht ganz verhindern
Jeder kennt sie – die fast täglich eingehenden Werbeanrufe. Besonders im Herbst häufen sich die Anrufe von Call Centern, um im Auftrag von Krankenversicherern zu werben.
Verbot der Kaltakquise von Krankenversicherer
Krankenversicherer in der Schweiz haben sich zum Teil durch die Branchenvereinbarung dazu verpflichtet, bei Werbeanrufen einerseits die Identität des Anrufers offenzulegen und andererseits keine irreführenden Angaben zu machen. Trotzdem kommt es immer wieder zu falschen oder irreführenden Beratungen, häufig durch ausländische Makler. Der Branchenverband der schweizerischen Krankenversicherer santésuisse fordert deshalb zur Verhinderung von unseriösen Werbeanrufen ein Verbot der Kaltakquise im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Sterneintrag, um Werbeanrufe zu verringern
Zurzeit besteht die Möglichkeit, durch einen Sterneintrag im Telefonbuch, Werbeanrufe bestenfalls zu verhindern. Trotzdem werden auch Personen mit einem Stern im Telefonbuch immer wieder Opfer von Telefonwerbung. Denn gemäss dem Fernmeldegesetz müssen grosse Telekommunikationsunternehmen in der Schweiz alle Anrufe u.a. auch Werbeanrufe durchstellen.
Somit werden Werbeanrufe auch für die nächste Zeit noch zum Alltag gehören.
Quelle
- Medienmitteilung santésuisse vom 06.10.2016 | santesuisse.ch
- NZZ vom 07.10.2016, S. 14, Telefonwerbung gesetzlich einschränken
- NZZ vom 06.10.2016, S. 19, Keine Werbung, bitte!
Weiterführende Informationen
- Fernmeldegesetz | admin.ch
- Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) | admin.ch