Verfahren gegen Fernbusanbieter Flixbus
Ausländische Fernbusse dürfen innerhalb der Schweiz keine Personen befördern. Bezeichnet wird dies als Kabotageverbot und soll die schweizerischen Transportunternehmen schützen, die im Vergleich zu ausländischen Transporteuren höhere Fixkosten aufweisen. Trotzdem sind ausländische Fernbusanbieter in der Schweiz unterwegs.
Wir berichteten: Verkehrsrecht – Kabotageverbot in der Schweiz
Verfahren gegen Flixbus
Flixbus habe u.a. die Strecke Zürich via Basel SBB zum EuroAirport Basel im Angebot, weshalb es den Busreisenden möglich sei, in Zürich ein- und in Basel SBB auszusteigen. Dies stelle ein Transport innerhalb der Schweiz dar und sei somit verboten, so die Tagespresse. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) habe deswegen aufgrund Verdachts auf Kabotage im Raum Basel ein Verfahren gegen Flixbus eingeleitet. Ab dem 28.10.2016 bediene Flixbus zudem die Strecke von Konstanz nach Lyon mit Zwischenhalten in Zürich, Bern, Lausanne und Genf. Dabei dürften grundsätzlich Schweizer Passagiere lediglich ein-, aber nicht vor Lyon aussteigen.
Zukunft für Fernbusse in der Schweiz
Ob die Fernbusse im schweizerischen Verkehrsmarkt eine Zukunft haben, ist zurzeit sowohl unklar als auch umstritten. Es gibt aber zwei Möglichkeiten, um das Aufkommen zu begünstigen:
- Aufhebung des Kabotageverbots bzw. Öffnung von internationalen Buslinien für Reisen innerhalb der Schweiz
- Erteilung von Konzessionen für Fernbuslinien
Die beiden Branchenverbände VöV und Astag sprechen sich jedoch gegen Fernbuslinien innerhalb der Schweiz aus. Sie sind ebenfalls dagegen, dass internationale Buslinien für Passagiere innerhalb der Schweiz geöffnet werden.
Quelle
- „Bundesamt für Verkehr geht gegen Flixbus vor“ Neue Zürcher Zeitung vom 26.10.2016, S. 15
- „Überschätzte Fernbusse – Zwei umstrittene Fragen“ Neue Zürcher Zeitung vom 21.10.2016, S. 17
- „Zürich-Genf für 19.50 Franken“ Tagesanzeiger vom 25.10.2016