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Verkehrsrecht

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Fernbusse umfahren das Kabotageverbot

Datum:
12.12.2016
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Fernbusse, Flixbus
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Verfahren gegen Fernbusanbieter Flixbus

Ausländische Fernbusse dürfen innerhalb der Schweiz keine Personen befördern. Bezeichnet wird dies als Kabotageverbot und soll die schweizerischen Transportunternehmen schützen, die im Vergleich zu ausländischen Transporteuren höhere Fixkosten aufweisen. Trotzdem sind ausländische Fernbusanbieter in der Schweiz unterwegs.
Wir berichteten: Verkehrsrecht – Kabotageverbot in der Schweiz

Verfahren gegen Flixbus

Flixbus habe u.a. die Strecke Zürich via Basel SBB zum EuroAirport Basel im Angebot, weshalb es den Busreisenden möglich sei, in Zürich ein- und in Basel SBB auszusteigen. Dies stelle ein Transport innerhalb der Schweiz dar und sei somit verboten, so die Tagespresse. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) habe deswegen aufgrund Verdachts auf Kabotage im Raum Basel ein Verfahren gegen Flixbus eingeleitet. Ab dem 28.10.2016 bediene Flixbus zudem die Strecke von Konstanz nach Lyon mit Zwischenhalten in Zürich, Bern, Lausanne und Genf. Dabei dürften grundsätzlich Schweizer Passagiere lediglich ein-, aber nicht vor Lyon aussteigen.

Zukunft für Fernbusse in der Schweiz

Ob die Fernbusse im schweizerischen Verkehrsmarkt eine Zukunft haben, ist zurzeit sowohl unklar als auch umstritten. Es gibt aber zwei Möglichkeiten, um das Aufkommen zu begünstigen:

  • Aufhebung des Kabotageverbots bzw. Öffnung von internationalen Buslinien für Reisen innerhalb der Schweiz
  • Erteilung von Konzessionen für Fernbuslinien

Die beiden Branchenverbände VöV und Astag sprechen sich jedoch gegen Fernbuslinien innerhalb der Schweiz aus. Sie sind ebenfalls dagegen, dass internationale Buslinien für Passagiere innerhalb der Schweiz geöffnet werden.

Quelle

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