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Markenrecht

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Neue Markenlöschung wegen Nichtgebrauchs ab 01.01.2017 in Kraft

Datum:
17.01.2017
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Markenrecht
Stichworte:
Markenrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einführung eines neuen administrativen Löschungsverfahrens

Das neue administrative Verfahren zur Löschung von Marken wegen Nichtgebrauchs gemäss MSchG 35 ff.) vor dem Institut für geistiges Eigentum (IGE) ist als einfaches Verfahren ausgestaltet.

Das neue Verfahren sieht vor, dass jedermann beim IGE die vollständige oder teilweise Löschung einer Marke beantragen kann, wenn diese während fünf aufeinanderfolgenden Jahren nicht verwendet wurde. Ein Interesse an der Löschung der Marke muss der Antragsteller nicht nachweisen.

Die Einzelheiten des neuen Verfahrens sind in der Markenschutzverordnung (MSchV) normiert.

Das neue Löschungsverfahren hat nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile:

  • Vorteile
    • Kostengünstiges und rasches Verfahren
    • Entfernung einer unbenutzten, blockierenden Marke
  • Nachteile
    • Risiko von Angriffen auf registrierte Marken in der Schweiz wird steigen
    • Antragsteller kann so eine ihn störende, unbenutzte Marke beseitigen bzw. den Markeninhaber bedrängen

Vorsichtsmassnahmen der Markeninhaber

  • Regelmässiger Check, ob die Marke im Portfolio rechtserhaltend genutzt wird
  • Regelmässige, datumgesicherte Dokumentierung der Markennutzung
  • Risiko, dass ein abgemahnter Markeninhaber zum Gegenschlag ausholt und die Marke des Abmahnenden in einem administrativen Löschungsverfahren zu löschen versucht.

Quelle

LawNews-Redaktionsteam

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