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Markenrecht

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Swissness: Verfahrensrechtliches Übergangsrecht

Datum:
31.01.2017
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Markenrecht
Stichworte:
Swissness
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Hängige Eintragungsverfahren von Marken mit Swissness-Charakter aus der Zeit vor 01.01.2017

Wie berichtet (Markenrecht – Swissness-Regeln ab 01.01.2017 in Kraft) ist die neue Swissness-Gesetzgebung am 01.01.2017 zur Hauptsache in Kraft getreten.

In verfahrensrechtlicher Hinsicht haben Markenanmeldende folgende Grundsätze zu beachten:

  • Anwendung des neuen Rechts
    • Das neue Recht wird auf alle am 01.01.2017 hängigen Verfahren angewandt, also auch auf solche die vor dem 31.12.2016 eingeleitet wurden
  • Schutzbeginn der Swissness-relevanten Zeichen
    • Nach neuem Recht schutzfähige Zeichen dürfen keinen Schutzbeginn vor 01.01.2017 aufweisen

Die Antragsteller und ihre Vertreter, die Swissness-relevante Verfahren aus der Zeit vor 01.01.2017 heute noch am Laufen haben, sollten prüfen, ob und welche Anträge noch zu stellen und welche Nachweise nachzuschieben sind.

Quelle

LawNews-Redaktionsteam

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