Hängige Eintragungsverfahren von Marken mit Swissness-Charakter aus der Zeit vor 01.01.2017
Wie berichtet (Markenrecht – Swissness-Regeln ab 01.01.2017 in Kraft) ist die neue Swissness-Gesetzgebung am 01.01.2017 zur Hauptsache in Kraft getreten.
In verfahrensrechtlicher Hinsicht haben Markenanmeldende folgende Grundsätze zu beachten:
- Anwendung des neuen Rechts
- Das neue Recht wird auf alle am 01.01.2017 hängigen Verfahren angewandt, also auch auf solche die vor dem 31.12.2016 eingeleitet wurden
- Schutzbeginn der Swissness-relevanten Zeichen
- Nach neuem Recht schutzfähige Zeichen dürfen keinen Schutzbeginn vor 01.01.2017 aufweisen
Die Antragsteller und ihre Vertreter, die Swissness-relevante Verfahren aus der Zeit vor 01.01.2017 heute noch am Laufen haben, sollten prüfen, ob und welche Anträge noch zu stellen und welche Nachweise nachzuschieben sind.
Quelle
LawNews-Redaktionsteam