LAWNEWS

Internet / Bau- und Planungsrecht / Sachenrecht / Immobilien

QR Code

Steuerungsausschuss E-Government Schweiz will Grundstücksuche für Behörden mit AHV-Nummer ermöglichen

Datum:
31.10.2018
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Bau- und Planungsrecht, Internet, Sachenrecht / Immobilien
Stichworte:
E-Government, Grundbuch
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz unter Leitung von Bundesrat Ueli Maurer, hat den Schwerpunktplan für das Jahr 2019 verabschiedet. Neu wird dabei das Projekt «Landesweite Grundstücksuche» unterstützt. Ausserdem wurden die nächsten Schritte zur Erneuerung der E-Government-Strategie 2020-2023 beschlossen.

Einleitung

Bund, Kantone und Gemeinden verfolgen zur gemeinsamen Umsetzung der E-Government-Strategie einen Schwerpunktplan, der vom Steuerungsausschuss jährlich geprüft wird. Der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz unter Leitung von Bundesrat Ueli Maurer hat am 30.10.2018 den letzten Schwerpunktplan verabschiedet.

AHV-Nummer als Personenidentifikator im Grundbuch

Neu aufgenommen wurde ein Projekt des Bundesamts für Justiz betreffend Verwendung der AHV-Nummer bei der landesweiten Grundstücksuche:

  • Neuerdings Ausweis der AHV-Nummer als Personenidentifikator im Grundbuch (bisher nur Name)
    • Erleichtert Behörden landesweite Suche nach Besitzern von Grundstücken
    • Entspricht ausgewiesenem Bedürfnis der zuständigen Behörden, insbesondere in den Bereichen Erbrecht sowie Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Am 15.12.2017 hat das Parlament die Anpassung des Zivilgesetzbuches (Art. 949b und 949c ZGB) beschlossen

E-Government-Strategie 2020–2023

Der Steuerungsausschuss hat seine Geschäftsstelle beauftragt bis im Frühjahr 2019 den ersten Entwurf des neuen Umsetzungsplans mit Massnahmen in den folgenden strategischen Handlungsfeldern zu erarbeiten:

  • Interaktion und Partizipation
  • Basisdienste und Infrastruktur
  • Organisation und rechtliche Grundlagen
  • Vertrauen und Wissen

Die Verabschiedung soll nach Inkrafttreten der neuen Strategie Anfang 2020 erfolgen.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.