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Unveränderter Vergütungszinssatz (0 % p.a.) und gleich gebliebener Verzugszinssatz (3 % p.a.)

Datum:
12.10.2018
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
Direkte Bundessteuer, Steuern
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Weil sich die Zinsen unverändert auf einem historisch tiefen Niveau bewegen würden, hat sich das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) entschieden, für das Kalenderjahr 2019 den Vergütungszinssatz für vorzeitig entrichtete Beträge der direkten Bundessteuer bei 0 % zu belassen. Der Verzugs-/Rückerstattungszinssatz bleibe ebenfalls unverändert bei 3 %.

Entwicklung der Zinssätze

2014 2015 2016 2017 2018 2019
Vergütungszins in % 0.25 0.25 0.25 0.0 0.0 0.0
Verzugs-/ Rückerstattungszins in % 3.0 3.0 3.0 3.0 3.0 3.0

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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