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Steuern natürliche Personen

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Heiratsstrafe: Gutachter empfiehlt breitere Datenbasis für ESTV

Datum:
14.11.2018
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Steuern natürliche Personen
Stichworte:
ESTV, Heiratsstrafe
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Reform der direkten Bundessteuer (Ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung; 18.034)

Die statistischen Grundlagen zur direkten Bundessteuer, auf welche die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zurückgreifen könne, sind offenbar unzureichend.

Am 15.06.2018 hatte das EFD bekannt gegeben, dass von der Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer erheblich mehr Zweiverdienerehepaare betroffen seien als ursprünglich angenommen. Die von der ESTV angewandte neue Schätzmethode habe ergeben, dass von der Heiratsstrafe nicht wie früher angenommen 80’000 Zweiverdienerehepaare betroffen seien, sondern rund 450’000.

Der vom EFD beauftragte Experte, Professor Raphaël Parchet von der Università della Svizzera italiana kam zum Schluss, dass die neue Schätzmethode der ESTV zur Anzahl der von der Heiratsstrafe Betroffenen grundsätzlich korrekt sei. Hingegen bemängelte er die unzureichenden statistischen Grundlagen der Schätzung.

Gemäss Empfehlungen des Experten sollte die ESTV zur Verfügung haben:

  • alle für die Veranlagung der direkten Bundessteuer relevanten Elemente der Steuererklärung
  • Angaben über Einkommen und Abzüge der einzelnen Steuerpflichtigen

Diese Daten stünden bei den Veranlagungsbehörden der Kantone zur Verfügung.

Das EFD will nun prüfen, mit welchen Massnahmen die Datenbasis der ESTV im Bereich der direkten Steuern verbessert werden könne. Weiter überprüfe die ESTV nun ihre Prozesse, habe verschiedene Optimierungen eingeleitet und möchte künftig ausgewählte Schätzungen einem externen Sachverständigen zur Plausibilisierung überlassen.

Mehr: Schlussbericht «Externe Überprüfung der Schätzmethoden und des statistischen Materials der ESTV»

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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