LAWNEWS

SchKG / Zwangsvollstreckungsrecht / Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung

QR Code

EU-Insolvenzrecht für Selbständige und Verbraucher: Neue Richtlinie mit Verkürzung der Entschuldungsdauer für die Restschuldbefreiung auf 3 Jahre

Datum:
07.02.2019
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
SchKG / Zwangsvollstreckungsrecht
Stichworte:
EU, Selbständigerwerbende
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vor der Umsetzung der Insolvenzrechtsreform in den einzelnen EU-Staaten

Das EU-Parlament, Rat und Kommission haben sich kürzlich auf eine Verkürzung der Entschuldungsdauer für die Restschuldbefreiung auf 3 Jahre geeinigt.

Inskünftig soll nur noch von der Restschuld befreit werden, wer innerhalb von drei Jahren mindestens 35 % der Gläubigerforderungen, die Verfahrenskosten des Gerichts und die Kosten des Insolvenzverwalters stemmt. Die reguläre Laufzeit einer Privatinsolvenz in Deutschland beträgt aktuell 6 Jahre.

Viele Verbraucher schafften nach der Insolvenz den vorzeitigen Neustart nicht. Man hofft, dass sich dies nach der Novelle ändern wird.

Mehr:

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.