Förderung und Finanzierung
Mit dem Elektronischen Patientendossier (EPD) werden folgende Ziele verfolgt:
- Stärkung der Qualität der medizinischen Behandlung
- Verbesserung der Behandlungsprozesse
- Erhöhung der Patientensicherheit
- Steigerung der Effizienz des Gesundheitssystems
- Förderung der Gesundheitskompetenz der Patienten.
Eine EDP-Anschlusspflicht besteht für:
- bis April 2020
- Akutspitäler
- Rehabilitationskliniken
- Psychiatrische Kliniken
- bis April 2022
- Pflegeheime
- Geburtshäuser
Nun will der Bundesrat überkantonal tätige Stammgemeinschaften ermöglichen. Dieses Vorhaben soll die flächendeckende Einführung des elektronischen Patientendossiers beschleunigen.
Der Bundesrat hat nun beschlossen (08.03.2019), Stammgemeinschaften mehr Mittel zuzusprechen, wenn sich ihr Einzugsgebiet vergrössert. Hiezu war die Verordnung über die Finanzhilfen für das elektronische Patientendossier entsprechend anzupassen:
- Grosse Stammgemeinschaften können nun maximal CHF 8 Millionen Finanzhilfe erhalten, zuzüglich des Grundbetrags von CHF 500’000.
Mehr: eHealth-Suisse | e-health-suisse.ch
Weiterführende Informationen
- Kurz erklärt | patientendossier.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam