Erstmalige Beurteilung bzw. Festlegung der Mindestmenge durch das Bundesgericht
Laut Bundesgericht sind die für das Vorliegen eines schweren Drogendelikts bei den verschiedenen Betäubungsmitteln (Heroin, Kokain, LSD, Amphetamin) festgelegten Mindestmengen weiterhin anwendbar.
Im konkret zu beurteilenden Fall ging es u.a. um Drogendelikte mit «Crystal Meth» (Methamphetamin).
Das Bundesgericht musste sich bisher noch nicht dazu äussern, ab welcher Menge ein schwerer Fall vorliege. – Es geht nun davon aus, dass bei einer Menge von 12 Gramm der reinen Substanz die Gesundheit vieler Menschen gefährdet werde und somit ein schwerer Fall vorliege.
Mehr: Für schwere Betäubungsmitteldelikte relevante Drogenmengen bestätigt | bger.ch
Urteil des Bundesgerichts vom 29.07.2019 (6B_504/2019)
Medienmitteilung des Bundesgerichts vom 26.08.2019, 12.01 Uhr
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Bildquelle: Radspunk – Own work, CC BY-SA 4.0, Crystal Meth.jpg