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Kinderabzug im Jahr, in welchem das Kind volljährig wird

Datum:
22.08.2019
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
DBG, Kinderabzug, Steuerrecht, Zug
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vom Gesetzgeber nicht bedachter Fall

Der Gesetzgeber hat den Fall der abzugsrechtlichen Situation getrennt besteuerter Eltern im Jahr des Volljährigkeitseintritts des Kindes nicht bedacht und daher nicht geregelt.

Die steuersystematische Betrachtung ergab folgendes:

  • Bis zum Volljährigwerden des Kindes
    • Der unterhaltsberechtigte Elternteil kommt für den Unterhalt des Kindes auf
  • Nach dem Volljährigwerden des Kindes
    • Es kommt – neu und ggf. anders -der unterhaltleistende Elternteil für den Unterhalt des Kindes auf.

Dieser so beschriebene Systemwechsel rechtfertige es laut Bundesgericht, den Kinderabzug im Jahr des Volljährigwerdens des Kindes getrennt besteuerter Eltern pro rata temporis auf die beiden Elternteile zu verteilen.

Quelle

BGer 2C_905/2017 vom 11.03.2019

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