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Sozialversicherungsrecht

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Ambulante Leistungen: BR-Zuständigkeit für Pauschalen-Festsetzung

Datum:
06.09.2019
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht
Stichworte:
Sozialversicherung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Santésuisse und Foederatio Medicorum Chirurgicorum Helvetica (FMCH; Dachverband von chirurgisch und invasiv tätigen Fachgesellschaften sowie drei Berufsverbänden) haben am 02.03.2018 einen Tarifvertrag betreffend Pauschalen für ambulante Leistungen hinsichtlich des ausgewählten Leistungsbereichs der Augenchirurgie abgeschlossen, namentlich:

  • Kataraktoperation
  • Glaukomoperation
  • kombinierte Katarakt-/Glaukomoperation
  • intravitreale Injektion.

Pauschalen zu ambulanten Leistungen mit schweizweiter Geltung sind durch den Bundesrat zu genehmigen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Das Gericht bestätigt damit einen Beschluss des Thurgauer Regierungsrates, welcher nicht auf ein entsprechendes Gesuch im Bereich der Augenchirurgie eingetreten ist.

Das Urteil ist abschliessend und kann daher nicht beim Bundesgericht angefochten werden.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.07.2019 (C-5123/2018)

Medienmitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 06.09.2019, 12.30 Uhr

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: Triemli Spital Zürich | stadt-zuerich.ch

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