Die Wettbewerbskommission (WEKO) bestreitet heute, 15.07.2020, eine Medienveranstaltung zu der Ende 2013 von ihr genehmigten einvernehmlichen Regelung mit der Swatch Group.
Wir berichteten:
WEKO: Entscheid zu mechanischen Uhrwerken
Gemäss Vorabinformation auferlegt die WEKO der Swatch Group, nach eingehender Prüfung des Markts für mechanische Swiss made Uhrwerke, keine neue Lieferverpflichtung und Lieferbeschränkung.
Die Swatch Group-Tochter ETA bleibt aber marktbeherrschend.
Der Entscheid der WEKO kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam