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Geschwindigkeitsüberschreitung in Autobahnbaustellenbereich: Irrelevanz, ob Bauarbeiter auf der Baustelle waren

SVG 90 Abs. 2

Datum:
27.05.2021
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Strafrecht, Verkehrsrecht
Thema:
Geschwindigkeitsüberschreitung
Stichworte:
Autobahn, Baustelle, Geschwindigkeitsüberschreitung
Erlass:
SVG 90 Abs. 2
Entscheid:
Urteil des Bundesgerichts 6B_973/2020 vom 25.02.2021
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

SVG 90 Abs. 2

Ein Fahrzeuglenker überschritt mit seinem Pkw auf einem Autobahnabschnitt im Kanton Genf  – nach Abzug der Sicherheitsmarge – mit seiner Fahrgeschwindigkeit von 111 km/h die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 31 km/h.

Grund für die Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Autobahnabschnitt bildete die Verkehrssicherheit. Es wurden an dieser Stelle Bauarbeiten ausgeführt.

Als unwichtig erwies sich die Baustellenorganisation: Irrelevant für das Bundesgericht (BGer) war, ob zum Geschwindigkeitsüberschreitungszeitpunkt und am Ort der Geschwindigkeitsüberschreitung tatsächlich Bauarbeiter auf der Baustelle tätig waren.

Angesichts der verkehrssicherheits-bedingten Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h und der rechtsgenügenden Baustellenbeschilderung konnte sich der Fahrzeuglenker nicht darauf berufen, dass

  • er keine ernstliche Gefahr hervorrief;
  • die Strafuntersuchungsbehörden nicht nachwiesen:
    • die Anwesenheit von Bauarbeitern
    • die Präsenz anderer Verkehrsteilnehmer.

Es gab auch keine besonderen Umstände, welche eine Vermeidung der durch die Missachtung der Höchstgeschwindigkeit ausgehenden abstrakten Gefahr im Sinne von SVG 90 Abs. 2 erlaubten.

Das Bundesgericht musste daher die Verurteilung eines Fahrzeuglenkers wegen grober Verletzung gemäss SVG 90 Abs. 2 bestätigen.

Urteil des Bundesgerichts 6B_973/2020 vom 25.02.2021

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Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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