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Coronavirus: Schweiz verschärft Einreiseregeln für Region Südafrika und andere Länder mit neuer Virusvariante

Datum:
29.11.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Eherecht / Eheschliessung / Ehe
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Omikron – die neue Virusvariante B.1.1.529

Die neu entdeckte Virusvariante B.1.1.529 gibt zur Sorge Anlass, auch bei der WHO:

  • Unklarheit, inwieweit bisherige Impfstoffe darauf wirken.

Der Bund hat umgehend Massnahmen ergriffen, um die Verbreitung der neuen Variante in der Schweiz nach Möglichkeit zu verhindern oder zumindest zu verlangsamen.

  • Verbot aller direkten Flüge aus der Region des südlichen Afrikas.
  • Massnahmen bei der Einreise aus der Region Südafrika, aus Hongkong, Israel und Belgien ab 26.11.2021, 20 Uhr:
    • Vorlage eines negativen Covid-19-Test
    • 10 Tage in Quarantäne.
  • Einreiseverbot für alle aus diesen Ländern herkommenden Personen, die
    • nicht Schweizer Bürger sind oder
    • nicht über eine Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz oder im „Schengenraum“ verfügen.

Im Einzelnen:

Besorgniserregende Virusvariante

Die Eigenschaften der neuen Virusvariante werden von der Wissenschaft und der WHO als besorgniserregend und immunevasiv qualifiziert:

  • Leichtere Übertragbarkeit als die derzeit in der Schweiz vorherrschende Variante Delta;
  • Geringere Wirksamkeit der bisherigen Impfstoffe.

Zur neuen Virusvariante

Bisher wurde die Virusvariante in mehreren Ländern nachgewiesen, nämlich:

  • im südlichen Afrikas
  • in Hong Kong
  • in Israel und
  • in Belgien.

Quelle: Medienmitteilung des BAG vom 26.11.2021

Sofortmassnahmen zur Verbreitungsverhinderung bzw. -verlangsamung

Hiezu hat der Bund umgehend folgende Massnahmen getroffen, die in Kraft getreten sind am:

  • FR 26.11.2021, 20 Uhr.

Anflugverbote

Sämtliche Flüge sind für unbestimmte Zeit verboten aus:

  • Botsuana
  • Eswatini
  • Lesotho
  • Mosambik
  • Namibia
  • Simbabwe
  • Südafrika.

Die Fluggesellschaften – und nicht die Flugpassagiere – sind verpflichtet, beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eine Bewilligung für den Einflug in den Schweizer Luftraum einzuholen:

  • Die Eidgenossenschaft wird keine Rückführungsflüge organisieren.
  • Ratsuchende Flugpassagiere sollen sich in erster Linie an die entsprechende Fluggesellschaft wenden.

Ausnahmeregelung für Rückreise

Für Schweizer, Personen mit einem Aufenthaltstitel der Schweiz und Liechtenstein, die sich derzeit in den erwähnten Ländern aufhalten, gilt für die Heimreise auf privater Basis eine Ausnahmeregelung.

Der Bund hat die Kantone und Fluggesellschaften angewiesen, sämtliche Personen, die in den letzten zwei Wochen aus dem südlichen Afrika in die Schweiz eingereist seien, persönlich zu kontaktieren, für:

  • Die dringliche Durchführung eines PCR-Tests.

Positive Resultate würden sequenziert.

Boarding, Einreise in die Schweiz und Rückreise innerhalb der Schweiz

Reisende aus der Region Südafrika und den vorgenannten Ländern müssen einen negativen Covid-19-Test vorweisen können, auch wenn sie geimpft oder genesen sind:

  • beim Boarding und
  • bei der Einreise.

Für alle Einreisenden aus diesen Ländern wurde zudem verfügt:

  • eine 10-tägige Quarantäne.

Der Transport vom Flughafen nach Hause soll erfolgen:

  • nicht mittels des öffentlichen Verkehrs.

Ggf. Ausweitung von Test- und Quarantänepflicht

Die Test- und Quarantänepflicht soll auf weitere Länder ausgedehnt werden, in denen die neue Virusvariante nachgewiesen wird.

Davon ausgenommen seien die Nachbarländer der Schweiz.

Situation in der Schweiz

Die Variante B.1.1.529 wurde in der Schweiz mit dem Gensequenzierungs-Überwachungsprogramm bis dato nicht nachgewiesen.

Hinweis

Das Bundesamt für Gesundheit BAG steht in engem Kontakt mit

  • der WHO
  • der EU
  • den europäischen Nachbarn.

Das BAG will die Massnahmen laufend den neuen Erkenntnissen anpassen.

Das BAG empfiehlt für Reiseplanungen resp. Änderungen von bestehenden Buchungen in den nächsten Wochen (namentlich über Weihnachten) die Erkenntnisse der kommenden Tage abzuwarten.

Quelle: Medienmitteilung des BAG vom 26.11.2021

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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