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Verkehrsrecht / Autorecht

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Abschaffung der Freiheitsstrafe für Raser im NR absehbar

Datum:
10.03.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

21.080 GESCHÄFT DES BUNDESRATES

Strassenverkehrsgesetz. Änderung

Gesetzesänderung geplant, obwohl beschlossene Änderung von Ende 2021 noch nicht in Kraft

Einleitung

Ende 2021 hatte das Parlament die SVG-Vorlage beschlossen, mit der die Strafen für eine ganze Reihe von Delikten neu geregelt wurden.

Die vom Parlament verabschiedete Gesetzesrevision sah vor:

  • Keine zwingende Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr für Raser;
  • Neu: Möglichkeit zur Sanktionierung durch Geldstrafen.

Die Referendumsfrist endet erst im April 2022 und der neue Gesetzesartikel ist daher noch nicht Kraft.

Nun soll die «Via sicura-Gesetzgebung» noch weiter aufgeweicht werden.

Verhandlungssituation im Nationalrat (NR)

Die Abschaffung der Mindestfreiheitsstrafe für Raserdelikte im NR ist absehbar.

Gestern Mittwoch, 09.03.2022, hat der NR das Eintreten auf die Revision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) beschlossen und mit der Detailberatung begonnen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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