21.080 GESCHÄFT DES BUNDESRATES
Strassenverkehrsgesetz. Änderung
Gesetzesänderung geplant, obwohl beschlossene Änderung von Ende 2021 noch nicht in Kraft
Einleitung
Ende 2021 hatte das Parlament die SVG-Vorlage beschlossen, mit der die Strafen für eine ganze Reihe von Delikten neu geregelt wurden.
Die vom Parlament verabschiedete Gesetzesrevision sah vor:
- Keine zwingende Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr für Raser;
- Neu: Möglichkeit zur Sanktionierung durch Geldstrafen.
Die Referendumsfrist endet erst im April 2022 und der neue Gesetzesartikel ist daher noch nicht Kraft.
Nun soll die «Via sicura-Gesetzgebung» noch weiter aufgeweicht werden.
Verhandlungssituation im Nationalrat (NR)
Die Abschaffung der Mindestfreiheitsstrafe für Raserdelikte im NR ist absehbar.
Gestern Mittwoch, 09.03.2022, hat der NR das Eintreten auf die Revision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) beschlossen und mit der Detailberatung begonnen.
Weiterführende Informationen:
Quelle
LawMedia Redaktionsteam