Personenstandsregister / Kindesanerkennung + Stiefkindadoption
IPRG 32 Abs. 1, IPRG 70 i.V.m. IPRG 23 Abs. 3; ZGB 260 Abs. 3; BV 11; UN-KRK 3 und 7
Für die Eintragung der im Kanton Aargau wohnhaften Wunscheltern eines in Georgien von einer Leihmutter ausgetragenen Kindes im Personenstandsregister ist das schweizerische Recht massgebend.
Der Wunschvater als Samenspender
- kann seine rechtliche Vaterschaft (sofort) mit einer Kindesanerkennung bewirken.
Der Wunschmutter
- steht danach die Stiefkindadoption frei,
- wobei die Adoptionsbehörden in solchen Fällen gemäss BGer rasch, grosszügig und pragmatisch vorgehen sollten.
BGer 5A_32/2021 vom 01.07.2022
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam