ZGB 125
Das Prinzip der finanziellen Unabhängigkeit nach der Scheidung geht dem Anspruch auf nacheheliche Unterhaltszahlungen vor:
- Ausgangslage / Grundlage?
- Bei der Unterhalts-Festlegung ist grundsätzlich vom tatsächlich erwirtschafteten Einkommen der Ehegatten auszugehen.
- Erwirtschaftung eines höheren Einkommens?
- Ist es für einen Ehegatten zumutbar und möglich, ein höheres Einkommen zu erwirtschaften,
- ist ihm ein hypothetisches Einkommen anzurechnen.
- Ist es für einen Ehegatten zumutbar und möglich, ein höheres Einkommen zu erwirtschaften,
- Unterstützungsleistung für den Wiedereinstieg ins Erwerbsleben?
- Erhält der unterhaltsberechtigte Ehegatte im Rahmen der Trennung eine Kapitalzahlung um den Wiedereinstieg ins Erwerbsleben zu unterstützen,
- ist bei der Festlegung des nachehelichen Unterhalts abzuklären,
- welche Schritte der unterhaltsberechtigte Ehegatte unternommen hat und
- ob ihm allenfalls ein höheres Einkommen anzurechnen ist.
- ist bei der Festlegung des nachehelichen Unterhalts abzuklären,
- Erhält der unterhaltsberechtigte Ehegatte im Rahmen der Trennung eine Kapitalzahlung um den Wiedereinstieg ins Erwerbsleben zu unterstützen,