DSV: BR hatte viele Vernehmlassungs-Vorschläge zu berücksichtigen
Am 01.09.2023 treten in Kraft:
- Das totalrevidierte Datenschutzgesetz (DSG)
- die Ausführungsbestimmungen in der neuen Datenschutzverordnung (DSV)
- die neue Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ).
Dies hat der Bundesrat (BR) an seiner Sitzung vom 31.08.2022 beschlossen.
Damit soll die Wirtschaft genügend Zeit erhalten, die notwendigen Vorkehrungen für die Umsetzung des neuen Datenschutzrechts zu treffen.
Einleitung
Das totalrevidierte DSG und die entsprechenden Bestimmungen in den Verordnungen sorgen künftig für einen besseren Schutz der persönlichen Daten:
- Anpassung des Datenschutzes an die technologischen Entwicklungen
- Stärkung der Selbstbestimmung über die persönlichen Daten
- Erhöhung der Transparenz bei der Beschaffung von Personendaten.
Berücksichtigung der Vernehmlassungsergebnisse
Der BR hat die Ergebnisse aus der Vernehmlassung zu den vorgeschlagenen Ausführungsbestimmungen berücksichtigt und hiezu den Entwurf der DSV in mehreren Punkten angepasst:
- Pflichten der Verantwortlichen
- Eingehende Überarbeitung
- Befreiung der Privaten von Informationspflichten der bei der Bekanntgabe von Personendaten.
- Modalitäten zum Auskunftsrecht
- Vereinfachung und
- Streichung der Dokumentationspflicht.
- Datensicherheit
- Dauer der Aufbewahrung der Protokolle über die Datenbearbeitung wurde neu auf mindestens ein Jahr festgelegt.
- Bereich der Datensicherheit
- Neue Bestimmung zur Harmonisierung mit dem neuen Informationssicherheitsgesetz vom 18.12.2020.
Wichtige Umsetzungsfrist
Mit der Inkraftsetzung des neuen Datenschutzgesetzes (DSG) und der Verordnungen auf den 01.09.2023 kommt der Bundesrat einem Anliegen aus der Wirtschaft nach:
- Mit der Umsetzungsfrist von einem Jahr erhalten alle Datenschutzverantwortlichen genügend Zeit, um die notwendigen Vorkehrungen für die Umsetzung des neuen Datenschutzrechts zu treffen.
Neues Datenschutzrecht stärkt den Wirtschaftsstandort
Die Anpassungen im neuen Datenschutzrecht sind wichtig:
- EU soll die Schweiz weiterhin als Drittstaat mit einem angemessenen Datenschutzniveau anerkennen.
- Gewährleistung der grenzüberschreitende Datenübermittlung auch in Zukunft, ohne zusätzliche Anforderungen.
Dies ist für den Wirtschaftsstandort und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zentral.
- Die EU anerkennt das Datenschutzniveau der Schweiz seit dem Jahr 2000.
- Diese Anerkennung wird zurzeit überprüft!
Weiterführende Informationen:
Quelle
LawMedia Redaktionsteam