Vernehmlassungsdauer: Bis 17.11.2022
An seiner Sitzung vom 17.08.2022 hat der Bundesrat (BR) die Vernehmlassung eröffnet, zur:
- Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung, MindStV).
Einleitung
Erinnerlich haben sich 137 Länder auf eine Mindestbesteuerung von 15 % für international tätige Unternehmen mit Umsätzen über EURO 750 Millionen geeinigt.
BR für schrittweises Vorgehen
Der BR wählt für die Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft ein schrittweises Vorgehen:
- Ergänzungssteuer
- Die Verordnung regelt vorübergehend die Mindestbesteuerung in der Schweiz, mittels einer «Ergänzungssteuer».
- Sicherstellung der Mindestbesteuerung von Unternehmensgruppen
- Die «Ergänzungssteuer» soll die Mindestbesteuerung von Unternehmensgruppen mit einem weltweiten Umsatz über EURO 750 Mio. sicherstellen.
Verfassungsänderung
Auf der Grundlage der Verfassungsänderung (zurzeit in der parlamentarischen Beratung) wird die Mindestbesteuerung mittels Verordnung umgesetzt, bis das Gesetz ausgearbeitet ist:
- Die Verordnung
- übernimmt die von der OECD/G20 erarbeiteten Mustervorschriften mittels eines Verweises, um die internationale Kompatibilität des schweizerischen Regelwerks sicherzustellen;
- präzisiert die Aufteilung des Kantonsanteils an der «Ergänzungssteuer»;
- befindet sich noch in Erarbeitung, weshalb die Normen später in die Vernehmlassung geschickt werden.
Umsetzung / voraussichtliche Inkraftsetzung des Regelwerkes
Bei seinem Entscheid zur Inkraftsetzung des Regelwerks wird der BR prüfen,
- wie weit die Umsetzung in anderen Ländern fortgeschritten ist.
Der BR geht aus heutiger Sicht von einem Inkrafttreten per 01.01.2024 aus.
Vernehmlassung / Dauer
Die Vernehmlassung dauert bis zum 17.11.2022.
Dokumente
Weiterführende Informationen
- OECD-Mindestbesteuerung: Umsetzung mittels Verfassungsänderung
- Globale Mindestbesteuerung für Grossunternehmen und die Schweiz
- Internationale Unternehmensbesteuerung: Schweiz fordert Rechtssicherheit bei der Eckwerte-Umsetzung
- Digitalbesteuerung der Multis: Rückschlag von OECD beim Projekt der Sitzort- zu Marktort-Besteuerung
Quelle
LawMedia Redaktionsteam