Die Schweiz kommt im internationalen Steuerwettbewerb immer stärker unter Druck, zu Recht oder Unrecht kann dahingestellt bleiben.
Der Bundesrat (BR) hat an der Medienkonferenz vom 15.08.2022 seine Argumente dargelegt. Der BR empfiehlt die Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer zur Annahme. – Die Stimmbevölkerung entscheidet am 25.09.2022 über die Vorlage.
Mit der Reform der Verrechnungssteuer werde beabsichtigt:
- Eine Erhöhung der Standortattraktivität der Schweiz
- Eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz
- Die Zurückholung von Finanzierungsgeschäften dank der Reform in die Schweiz
- Die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
- Die Generierung von Steuereinnahmen.
Einleitung
Aktuell erhebt der Bund auf Zinserträgen von Obligationen eine Verrechnungssteuer von
- 35 Prozent.
Um dieses Kostenhemmnis zu vermeiden, geben viele inländische Unternehmen ihre Obligationen im Ausland aus, was negative Auswirkungen auf Arbeitsplätze und Steuereinnahmen der Schweiz hat. Bund, Kantone und Gemeinden sowie öffentlich-rechtliche Unternehmen legen ihre Anleihen im Inland auf und haben so höhere Finanzierungskosten zu tragen. Mit der Vorlage soll auch dieser Nachteil abgeschafft werden.
Die Reform
Die Reform sieht vor:
- Verrechnungssteuer
- Befreiung neuer inländischer Obligationen ab dem 01.01.2023von der Verrechnungssteuer (sog. «Teilabschaffung mit Augenmass»)
- Bei bestehenden Obligationensollen die Zinsen weiterhin mit der Verrechnungssteuer belastet werden.
- Umsatzabgabe
- Weiter soll die Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen entfallen.
Dies soll es attraktiver machen, inländische Obligationen über einen inländischen Wertpapierhändler zu erwerben.
Das Referendum
Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen:
- Das Referendumskomitee geht davon aus, dass die Reform zu hohen Steuerausfällen und mehr Steuerkriminalität führen werde.
Die Volksabstimmung
Aufgrund des Referendums werden am 25.09.2022 die Schweizerbürger über die Vorlage entscheiden müssen.
Links
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Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam