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Wettbewerbsrecht

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WEKO hob vorsorgliche Massnahmen gegen Mastercard auf

Datum:
25.08.2022
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Wettbewerbsrecht / Lauterkeitsrecht (UWG)
Stichworte:
Bancomat, Banken, Markteintritt, Mastercard, NCS, SIX, WEKO
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Wettbewerbskommission (WEKO) hob gemäss ihrer Mitteilung vom 25.08.2022 in der Untersuchung zu den Bankomaten-Systemen die vorsorglichen Massnahmen gegen Mastercard auf.

Einleitung

Anfangs 2021 eröffnete die WEKO eine Untersuchung gegen Mastercard wegen einer möglichen Behinderung des National Cash Scheme (NCS) von SIX und erliess gleichzeitig vorsorgliche Massnahmen.

Beschwerde von Mastercard

Mastercard erhob Beschwerde gegen die vorsorglichen Massnahmen, weshalb diese nicht rechtskräftig wurden.

Veränderte Verhältnisse

Laut WEKO sollen sich die Umstände zwischenzeitlich verändert haben, weshalb die WEKO ihre vorsorglichen Massnahmen aufhob.

Die WEKO soll mit den vorsorglichen Massnahmen für Banken die Möglichkeit geschaffen haben, bereits während der laufenden Untersuchung Mastercard-Debitkarten herauszugeben, welche rein technisch in der Lage gewesen wären, NCS-Transaktionen zu verarbeiten.

Zu diesem Zweck hätte das NCS-System neben dem Mastercard-System auf den Karten aufgebracht werden dürfen (sogenanntes «Co-Badging»), das NCS-System hätte aber noch nicht aktiv genutzt werden können.

Laut WEKO hat sich nun gezeigt, dass die Karten herausgebenden Banken diese Möglichkeit nicht nutzen.

SIX hat daher den Markteintritt von NCS bis zum Abschluss der Untersuchung verschoben. – Damit entfiel die Grundlage für eine vorsorgliche Regelung.

Weiterführung der Untersuchung

Laut WEKO wird die Untersuchung – unabhängig von der Aufhebung der vorsorglichen Massnahmen – ergebnisoffen fortgeführt.

Dokumente

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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