Jelena Saladin
Der Zuwendungswille (animus donandi)
und seine beweisrechtliche Lage
Der Zuwendungswille (sog. animus donandi)
bei lebzeitigen Zuwendungen und die beweisrechtliche Situation
im Kontext von Ausgleichungspflicht und Herabsetzung
166 Seiten
Schulthess Juristische Medien AG
CHF 79.00
978-3-7255-8401-7
Buchart
Buch (Kartoniert, Paperback)
Impulse zur praxisorientierten Rechtswissenschaft, 66
Inhalt / Rezension
Der Zuwendungswille (animus donandi) des Erblassers bildet nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung als subjektive Komponente der Zuwendungsdefinition
- eine unabdingbare Voraussetzung für die nachgenannten beiden Erbrechtskorrektur-Mittel:
- Herabsetzung einer lebzeitigen Zuwendung (ZGB 626)
- = Verwirklichung der Gleichbehandlung der (gesetzlichen) Erben
- Herabsetzung einer lebzeitigen Zuwendung (ZGB 626)
-
- Ausgleichung einer lebzeitigen Zuwendung (ZGB 527)
- = Pflichtteilsschutz
- Ausgleichung einer lebzeitigen Zuwendung (ZGB 527)
Die Autorin hat in ihrer Arbeit die Fragen behandelt,
- was unter dem sog. „animus donandi“ als Untervoraussetzung im Kontext der auszugleichenden bzw. herabsetzbaren lebzeitigen Zuwendung des Erblassers zu verstehen ist und
- was für dessen Beweis im Falle einer prozessualen Auseinandersetzung gilt.
Nur im Falle des erfolgreichen Beweises kann die Ausgleichung oder Herabsetzung tatsächlich erfolgreich geltend gemacht werden.
Die Schwerpunkte der Aufarbeitung betreffen in aller Kürze:
- In materiell-rechtlicher Hinsicht: Das Erbrecht
- Generell
- Die Anforderungen an den Zuwendungswillen
- Freiwillige Verschaffung eines unentgeltlichen Vermögensvorteils
- Subjektives Element
- Vorliegen eines «animus donandi»
- Objektives Element
- Zuwendung nur, wenn der Leistung keine adäquate Gegenleistung gegenübersteht, womit zumindest eine teilweise Unentgeltlichkeit vorliegen sollte (auch: „gemischte Schenkung“)
- Problemstellung
- Das Bundesgericht (BGer) lässt die Herabsetzung oder Ausgleichung einer Zuwendung, die der Verstorbene zu Lebzeiten vorgenommen hat, nur bei Vorliegen des Zuwendungswillens zu.
- Dabei geht das BGer nur dann vom Vorliegen des Zuwendungswillens aus, wenn der Erblasser das Missverhältnis zwischen seiner Leistung und einer allfällig erhaltenen Gegenleistung effektiv erkannt hat.
- Die bundesgerichtliche Rechtsprechung wird in der Lehre stark kritisiert, weil sie zu stossenden Ergebnissen führt, wenn der Verstorbene hinsichtlich des Wertes seiner Leistung im Unklaren war.
- In zivilprozessualer Hinsicht: Das Beweisrecht
- Generell
- Die Autorin setzte im prozessualen Bereich ihre Ausführungen v.a. zum Beweisrecht fort:
- Thematas
- Die Beweisführung des „animus donandi“ als innere Haltung eines Verstorbenen im Prozess;
- Die bereits vorhandenen Mechanismen im Beweisführungsrecht;
- Suche nach Problemlösungsansätzen
- Die denkbaren, künftigen Mechanismen, um der beweisbelasteten Partei den „Nachweis zu erleichtern“.
- Generell
- Die Anforderungen an den Zuwendungswillen
- Generell
Die Autorin hat analysiert, wie diesen Durchsetzungshürden beigekommen werden könnte; dabei gelangte sie – zusammengefasst – zu folgendem „Nachweiserleichterungs-Ergebnis“:
- Gänzlicher Verzicht auf die Berücksichtigung des Zuwendungswillens im Rahmen auszugleichender oder herabzusetzender Zuwendungen und Abstellen auf eine objektive Betrachtung:
- Bei einem solchen Vorgehen
- wäre allein die tatsächliche Begünstigung ausschlaggebend, was dem Sinn und Zweck der Ausgleichung in Form der Gleichbehandlung und der Herabsetzung in Form des Pflichtteilsschutzes besser entsprechen würde;
- bedürfte der „animus donandi“ als innere Willenskomponente eines Verstorbenen keines Beweises mehr; die Beweisschwierigkeiten des „animus donandi“ würden entfallen.
- Bei einem solchen Vorgehen
Inhaltsübersicht
Inhaltsübersicht
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Materialienverzeichnis
Teil 1: lebzeitige Zuwendungen im Kontext von
Ausgleichung und Herabsetzung
- 1 Einleitung
- 2 Die erbrechtliche Relevanz lebzeitiger Zuwendungen
- 3 Die Ausgleichung (Art. 626 ff. ZGB)
- 4 Die Herabsetzung (Art. 522 ff. ZGB)
- 5 Objektbezogene Identität von Ausgleichung und Herabsetzung?
- 6 Die Zuwendung als Objekt der Ausgleichung und Herabsetzung im Fokus
- 7 (teilweise) Unentgeltlichkeit insbesondere
- 8 Zwischenfazit
Teil 2: Das Beweisrecht
- 1 Das Erfordernis des Beweises
- 2 Prozessmaximen
- 3 Behauptungslast und Beweisgegenstand
- 4 Beweislast und Beweisführungslast
- 5 Beweiserbringung im Prozess
- 6 Alternative Möglichkeiten um der Beweisnot zu begegnen
- 7 Fazit
Fokus
Der Beweis des Zuwendungswillens (sog. animus donandi) bei der Ausgleichung und Herabsetzung.
Bewertung
Spannende Beleuchtung eines erbrechtlichen Dauerbrenners.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam