Einleitung
Der National- und der Ständerat haben am 30.09.2022 das Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) verabschiedet.
Das Gesetz
Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele
Mit dem neuen Bundesgesetz sollen Minderjährige vor Medieninhalten in Filmen und Videospielen geschützt werden, die ihre Entwicklung gefährden könnten.
Es geht namentlich um Darstellungen von
- Gewalt;
- Sexualität;
- bedrohlichen Szenen.
Schweizweit werden zu Alterskennzeichnungen und -kontrollen verpflichtet:
- Kinos;
- Detailhändler;
- Online-Versandhändler;
- Abrufdienste.
Zudem werden auch in die Pflicht genommen:
- Anbieter von Plattformdiensten für Videos oder Videospiele wie zB YouTube, Twitch).
Parlaments-Debatte
Das Parlament ist dem Vorschlag des BR in den wesentlichen Punkten gefolgt.
Im Gegensatz zum BR hat es aber auch ins JSFVG aufgenommen:
- die Medienkompetenzförderung;
- Prävention.
Damit werden die bisher bereits über die Plattform Jugend und Medien wahrgenommenen Aufgaben neu in diesem JSFVG verankert wie
- die Sensibilisierung und
- die fachliche Weiterentwicklung.
Referendumsfrist
Die Referendumsfrist läuft bis Anfang Januar 2023.
Verordnungs-Vorbereitungen
Der BR wird einzelne Bestimmungen des JSFVG in einer Verordnung konkretisieren:
- Die Arbeiten daran sind bereits gestartet.
- Der Verordnungs-Entwurf wird voraussichtlich im Sommer 2023 in die Vernehmlassung gegeben.
Inkrafttretens-Modus
Gesetz und Verordnung werden gleichzeitig in Kraft treten.
Dokumente
JSFVG Botschaft (PDF, 847 kB, 11.09.2020) | admin.ch
JSFVG Gesetzesentwurf (PDF, 238 kB, 11.09.2020) | admin.ch
JSFVG Bericht Vernehmlassungsergebnisse (PDF, 972 kB, 11.09.2020) | admin.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam