Inbetriebnahme des Strafregister-Informationssystems VOSTRA ebenfalls am 23.01.2023
Der Bundesrat (BR) setzt das neue Strafregisterrecht auf den 23.01.2023 in Kraft.
Dies hat er an seiner Sitzung vom 19.10.2022 entschieden.
Ebenfalls am 23.01.2023 soll das neue Strafregister-Informationssystem VOSTRA seinen Betrieb aufnehmen.
Einleitung
Am 17.06.2016 hat das Parlament zugestimmt:
- Totalrevision des Strafregisterrechts;
- Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA.
Wie berichtet, verfolgt die Totalrevision folgende Ziele:
- Eine Sicherungsverbesserung durch eine massvolle Erweiterung der behördlichen Zugangsrechte;
- Schaffung einer datenschutzkonformen Regelung auf Gesetzesebene;
- Ermöglichung einer effizientere Datenbearbeitung.
Verabschiedung der neuen Strafregisterverordnung
Am 19.10.2022 hat der BR nun auch die neue Strafregisterverordnung verabschiedet:
- Die Ausführungsbestimmungen regeln im Detail, wie die gespeicherten Daten über Strafurteile und hängige Strafverfahren in VOSTRA bearbeitet werden.
- Aufgrund der positiven Stellungnahmen in der Vernehmlassungwurde der Vorentwurf nur marginal angepasst.
- Die kantonalen Strafverfolgungsbehörden sollen auch künftig zwei Wochen Zeit haben, die Einträge im Strafregister vorzunehmen.
Der BR setzt das neue Strafregisterrecht (Strafregistergesetz und Strafregisterverordnung) auf den 23.01.2023 in Kraft.
Neues Strafregister-Informationssystem VOSTRA ab Januar 2023 in Betrieb
Mit dem Inkrafttreten des revidierten Strafregisterrechts am 23.01.2023 wird das neue Strafregister-Informationssystem VOSTRA wie geplant den Betrieb aufnehmen:
- Das modernisierte Informationssystem ermöglicht es, die Strafregisterdaten sicher, schneller und benutzerfreundlicher
- einzutragen;
- zu verwalten.
- Das neue VOSTRA soll einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung in der Strafjustiz:
- Künftig haben die Möglichkeit, ihre Daten direkt von ihren eigenen Systemen per Knopfdruck in VOSTRA abzuspeichern und auf eine manuelle Eingabe zu verzichten:
- Gerichte;
- Staatsanwaltschaften;
- Strafvollzugsbehörden.
- Dazu ist die Anbindung an eine VOSTRA-Schnittstelle notwendig.
- Künftig haben die Möglichkeit, ihre Daten direkt von ihren eigenen Systemen per Knopfdruck in VOSTRA abzuspeichern und auf eine manuelle Eingabe zu verzichten:
- Das Strafregister-Informationssystem VOSTRA wird weiterhin vom Bundesamt für Justiz (BJ) geführt,
- unter Mitwirkung anderer Bundesbehörden und der Kantone.
Strafregisterauszug kostet neu noch 17 Franken
Aufgrund der technischen Neuerungen im Strafregister-Informationssystem kann der Preis für die Bestellung eines Strafregisterauszugs gesenkt werden:
- Neuer Kostenbetrag eines Strafregisterauszug
- Pauschal pro Bestellung eines Auszugs CHF 17 (bisher CHF 20).
Links
- Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens
- Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung, StReV)
- Erläuterungen zur StReV
- Verordnung über die abschliessende Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus
- Verordnung über die abschliessende Inkraftsetzung der Änderung vom 18. Dezember 2020 des Bundesgesetzes über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich
- Verordnung über die abschliessende Inkraftsetzung der Änderung vom 16. März 2018 des Strafgesetzesbuches und Militärstrafgesetzes
- Verordnung über die
Weiterführende Informationen:
Quelle
LawMedia Redaktionsteam