LAWNEWS

Strafrecht

QR Code

Schengen-Raum: Zusätzliche Sicherheit dank SIS-Weiterentwicklung + Verordnungsanpassungen

Datum:
19.10.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Strafrecht
Stichworte:
Schengen-Raum, Sicherheit, SIS-Weiterentwicklung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Inkrafttreten: 22.11.2022

Die Schengen-Staaten wollen das Schengener Informationssystem (SIS) verbessern, um die Sicherheit im Schengen-Raum zu optimieren.

Die Änderungen sollen stärken

  • die Bekämpfung des illegalen Aufenthalts im Schengen-Raum;
  • die Zusammenarbeit der nationalen Sicherheits- und Migrationsbehörden in Europa.

Der Bundesrat hat am 19.10.2022 die Umsetzung im Schweizer Recht auf Verordnungsstufe verabschiedet und die Bestimmungen auf den 22.11.2022 in Kraft gesetzt.

Einleitung

In der Verordnung über den nationalen Teil des Schengener Informationssystems (N-SIS-Verordnung) werden

  • präzisiert:
    • die Zugriffsrechte der Migrationsbehörden und anderer Behörden auf Fahndungseinträge;
  • erweitert:
    • die Ausschreibungskategorien für Personen und Gegenstände,
      • zB für schutzbedürftige Personen.
      • Neu: Erfassung der Rückkehr-Entscheide sowie alle vollstreckbaren strafrechtlichen Landesverweisungen im SIS;
  • geändert:
    • die Verordnung Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE).
      • Neu: Speicherung der Fingerabdrücke von Drittstaatsangehörigen, gegen die ein Rückkehrentscheid verfügt worden ist, in der Datenbank für biometrische erkennungsdienstliche Daten (AFIS)

Verordnungsänderungen

Die Verordnungsänderungen basieren auf Gesetzesanpassungen, welche das Schweizer Parlament am 18.12.2020 gutgeheissen hat.

Zu den Verordnungsänderungen hat der BR zudem eine Vernehmlassung durchgeführt.

Die Vernehmlassung ergab:

  • Grundsätzliche Begrüssung der Verordnungsänderungen;
  • Kleinere Kritikpunkte, welche berücksichtigt wurden:
    • IT-Lösungen Zurverfügungstellung durch den Bund.

Inkrafttreten + Inbetriebnahme der SIS-Optimierung

Die gesetzlichen Grundlagen treten am 22.11.2022 in Kraft.

Gleichzeitig ist die Inbetriebnahme des verbesserten SIS vorgesehen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.