Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat am 10.10.2022 eine Aktualisierung der Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen verabschiedet:
- Die Anpassung berücksichtigt die Veränderungen in den Gemeindestrukturen.
- Die aktualisierte Verordnung tritt auf den 01.01.2023 in Kraft.
Einleitung
Das WBF hat nun die Aktualisierung der Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik vorgenommen:
- Die Aktualisierung findet einmal pro Legislaturperiode statt.
Anpassung der «Verordnung des WBF über die Festlegung der zu den Anwendungsgebieten für Steuererleichterungen gehörenden Gemeinden»
Die Anpassung der «Verordnung des WBF über die Festlegung der zu den Anwendungsgebieten für Steuererleichterungen gehörenden Gemeinden» berücksichtigte Veränderungen in den Gemeindestrukturen (Gemeindefusionen) und erfolgte anhand aktualisierter volkswirtschaftlicher Daten:
- Unveränderte Basis
- Das Indikatoren-Modell zur Messung der Strukturschwäche regionaler Zentren blieb in seiner Basis unverändert.
- Bezeichnung der betroffenen Gemeinden
- Die Gemeinden des aktualisierten Förderperimeters werden in der revidierten Verordnung des WBF aufgezählt.
- Anhörung der betroffenen Kantone
- Die Anhörung der Kantone erfolgte vom 03.02.2022 bis 01.04.2022.
Fördergebiete
Unter Beibehaltung des maximalen Bevölkerungsanteils von zehn Prozent zählen neu zu den Anwendungsgebieten:
- 100 regionale Zentren (bisher: 93)
- in 20 Kantonen (bisher: 19).
Die Anwendungsgebiete sind:
- Kanton Schaffhausen
- mit neu 5 Gemeinden.
Die Aktualisierung führt auch in den meisten Kantonen, die bisher Teil des Förderperimeters waren, zu Veränderungen:
- Kantone mit ausscheidenden Anwendungsgebieten
- 8 Kantone
- AR, BE, FR, GL, GR, SG, TG und UR mit einzelnen Zentren/Gemeinden
- 8 Kantone
- Kantone mit neu dazugekommenen Anwendungsgebieten
- 6 Kantone
- AG, JU, TI, VD, VS und ZH.
- 6 Kantone
- Kantone mit Aktualisierungen, die intern zu Verschiebungen führen
- In zwei Kantonen bewirkt die Aktualisierung Verschiebungen innerhalb desselben Kantons:
- AI und SO
- In zwei Kantonen bewirkt die Aktualisierung Verschiebungen innerhalb desselben Kantons:
- Kantone ohne Veränderungen
- Einzig drei Kantone verzeichnen keine Veränderungen:
- BS, LU und NE.
- Einzig drei Kantone verzeichnen keine Veränderungen:
Förderperimeter
Der Förderperimeter wird nach den Grundsätzen der Verordnung des Bundesrats über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik bestimmt:
- Raumordnung, Grundperimeter + Strukturschwäche
- Unter Berücksichtigung der Raumordnungspolitik werden die regionalen Zentren, die als Anwendungsgebiet grundsätzlich in Frage kommen (Grundperimeter), definiert und nach ihrer Strukturschwäche bewertet.
- Strukturschwache Zentren mit 10 % der Schweizer Bevölkerung
- Die strukturschwächsten regionalen Zentren, welche zusammen zehn Prozent der Schweizer Bevölkerung umfassen, gehören dem Anwendungsgebiet an.
- Mathematische Gebieteauswahl mittels Strukturschwäche-Indikator
- Die Auswahl der Gebiete erfolgt rein mathematisch nach dem Strukturschwäche-Indikator.
Steuerungsmodell
In der Legislaturperiode 2024 – 2027 wird das WBF das Steuerungsmodell in Zusammenarbeit mit den Kantonen
- überprüfen lassen und
- anschliessend die Anwendungsgebiete anhand des neuen Modells aktualisieren.
Das Steuerungsmodell definiert zur Aufnahme von Gemeinden in die Anwendungsgebiete die Elemente, nämlich:
- die Kriterien zur Festlegung des Grundperimeters
- die Kriterien und deren Gewichtung (Strukturschwäche-Indikator).
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Weiterführende Informationen
Bildquelle: Tschubby – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0,
Quelle
LawMedia Redaktionsteam