bis 17.02.2023
Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 02.11.2022 die Vernehmlassung zur Anpassung der Filmverordnung sowie zur neuen Verordnung über die europäische Quote und Investitionen in das Schweizer Filmschaffen eröffnet:
- Die beiden Verordnungen enthalten die Ausführungsbestimmungen
- für das geänderte Filmgesetz, welches am 15.05.2022 vom Schweizer Souverän an der Urne angenommen wurde.
Einleitung
Filmanbieter müssen künftig vier Prozent ihrer Bruttoeinnahmen in das Schweizer Filmschaffen investieren.
Das sieht das geänderte Bundesgesetz über die Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz) vor.
Zudem legt es eine 30-Prozent-Quote für europäische Filme auf Onlineplattformen fest.
Die Verordnungen
Sie regeln
- die Registrierung der Unternehmen;
- die Berichterstattung;
- die Ausnahmen von der Quoten- und Investitionspflicht.
Die Verordnungen definieren u.a.
- das Verfahren;
- die Arten der anrechenbaren Investitionen,
- welche in der Schweiz geleistet werden müssen.
Änderungen
Von den Änderungen betroffen sind
- in- und ausländische Online-Filmanbieter;
- ausländische Werbefenster.
Für private Fernsehveranstalter in der Schweiz galt bereits
- eine Investitionspflicht und
- eine Quotenpflicht.
Die Investitionspflicht wird neu ebenfalls im Filmgesetz und nicht mehr wie bisher im Rahmen des Radio- und Fernsehgesetzes geregelt.
Voraussichtliches Inkrafttreten
Die Bestimmungen sollen 2024 in Kraft treten.
Vernehmlassungsdauer
Die Vernehmlassung läuft bis zum 17.02.2023.
Dokumente
Quelle
LawMedia Redaktionsteam