Beibehaltung der Pauschale für private Nutzung
Der Bundesrat (BR) hat am 23.11.2022 einen Bericht über die Besteuerung von Geschäftsfahrzeugen mit Elektroantrieb verabschiedet:
- Der BR empfiehlt,
- eine einheitliche Pauschale für die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen beizubehalten und
- von einer reduzierten Bemessungsgrundlage für Elektrofahrzeuge abzusehen.
Der Bericht geht zurück auf ein Postulat (20.3957) der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates, mit dem eine reduzierte Besteuerung der privaten Nutzung für Inhaberinnen und Inhaber von Geschäftsfahrzeugen mit null Gramm CO2-Ausstoss geprüft werden soll.
Die aktuelle Pauschale für die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen wird in Prozenten des Kaufpreises errechnet. Sie gilt sowohl für Elektro- als auch für Fahrzeuge mit herkömmlichem Antrieb. Die Pauschale kann die tieferen Betriebskosten von Elektrofahrzeugen nicht abbilden. Sie ist jedoch einfach zu handhaben und führt – unabhängig vom Fahrverhalten – zu einer jährlich gleichbleibenden Besteuerung.»
Medienmitteilung der Eidg. Steuerverwaltung vom 23.11.2022
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam