OR 256 Abs. 1; OR 259a
Treten in einer Mietwohnung dumpfe und plötzliche Kanalisationsgeräusche im Badezimmer mit kurzen Lärmspitzen bis zu 43 dB(A) auf, stellen diese einen Mangel dar.
Übersteigen die Geräusche den Grenzwert der SIA-Norm von 33 dB(A) (SIA 181:2006), sind sie störend und wecken die Mieterin in der Nacht auf, berechtigen sie zu einer Mietzinsreduktion.
Angemessen ist eine Mietzinsreduktion von 5%.
Cour de Justice de Genève
Chambre des baux et loyers
ACJA/572/2022
vom 02.05.2022
Quelle
LawMedia Redaktionsteam