Bezüglich der von der Bundesverwaltung geplanten möglichen Auslagerung von Daten in Public Clouds ersuchte eine Privatperson das Bundesverwaltungsgericht (BVGer / TAF),
- dieses Vorhaben generell zu untersagen;
- vorsorgliche Massnahmen zu erlassen.
Nach den Abklärungen des BVGer besteht aktuell keine konkrete und unmittelbare Gefahr, dass Daten von Privatperson ausgelagert würden.
Das Gericht lehnte daher in einer Zwischenverfügung das Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen ab.
Zwischenverfügung vom 27.10.2022 im Verfahren A-661/2022
Quelle
LawMedia Redaktionsteam