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Steuern Privatpersonen / Unternehmenssteuern

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Zinssätze + Höchstabzüge Säule 3a bei der Direkten Bundessteuer DBST

Datum:
04.11.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Besteuerung Privatpersonen
Stichworte:
Direkte Bundessteuer, Eigenkapital, Höchstabzüge, Säule 3a, Zinssatz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zinsen direkte Bundessteuer

   2023 2022 2021 2020 2019 2018
Vergütungszins in % 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0
Verzugs-/Rückerstattungszins in % 4.0 4.0 3.0 3.0 3.0 3.0

Bis 31.12.2021 wurden die Zinssätze im Anhang zur Verordnung des EFD über Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer (SR 642.124) festgelegt.

Seit 1.1.2022 gelten für die direkte Bundessteuer die Zinssätze gemäss Anhang zur Verordnung des EFD über die Verzugs- und die Vergütungszinssätze auf Abgaben und Steuern (SR 631.014).

Kalkulatorischer Zinssatz Eigenkapital

Der kalkulatorische Zinssatz auf dem Sicherheitseigenkapital entspricht gemäss Artikel 25abis Absatz 4 erster Satz StHG der Rendite von zehnjährigen Bundesobligationen am letzten Handelstag des dem Beginn der Steuerperiode vorangegangen Kalenderjahres (vgl. Art. 3 Abs. 1 der Verordnung vom 13. November 2019 über den steuerlichen Abzug auf Eigenfinanzierung juristischer Personen; SR 642.142.2). Bei negativer Rendite beträgt der Zinssatz 0 Prozent.

   2022 2021 2020
Kalkulatorischer Zinssatz Eigenkapital in % 0,0 0,0 0,0

Höchstabzüge Säule 3a

Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt in Franken:

   20231 2022 2021 2020 2019 2018
Für Steuerpflichtige
mit 2. Säule
7’056 6’883 6’883 6’826 6’826 6’768
Für Steuerpflichtige
ohne 2. Säule
35’280 34’416 34’416 34’128 34’128 33’840

1 Höchstabzüge gemäss Beschluss des Bundesrats vom 12. Oktober 2022 (vgl. Medienmitteilung) und unter Vorbehalt der derzeit im Parlament hängigen Motionen 22.379222.3799 und 22.3803.

Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten. Aufrundungen bei der Einzahlung sind nicht zulässig.

Quelle: Eidg. Steuerverwaltung ESTV vom 03.11.2022

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