Vernehmlassung: bis 04.04.2023
Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 21.12.2022 die Vernehmlassung für eine Neuregelung der Berufskosten eröffnet:
- Unselbständig Erwerbstätige sollen inskünftig wählen können, ob sie ihre Berufskosten in der Steuererklärung abziehen:
- pauschal oder
- effektiv.
Einleitung
Unselbständig erwerbstätige Personen sollen neu die Möglichkeit erhalten,
- die Berufskosten in Form einer Pauschale von den Steuern abzuziehen.
Die Pauschale umfasst
- Fahrtkosten
- Verpflegungskosten
- übrige Berufskosten und
ist
- unabhängig von Arbeitsort und
- Einkommen.
Diese Vereinfachung unterscheidet damit nicht zwischen
- dem Arbeitsplatz zuhause (Homeoffice) und
- jenem im Unternehmen.
Die Neuregelung soll auch für die kantonalen Steuern gelten,
- wobei die Festsetzung der Pauschale den Kantonen überlassen wird.
Abzug der tatsächlichen Kosten bleibt möglich
Anstelle der Pauschale können auch die tatsächlichen Kosten abgezogen werden:
- Neu können die Kosten für mobiles Arbeiten auch abgezogen werden,
- wenn der Arbeitgeber einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt.
Als Teil dieser tatsächlichen Kosten bleiben insbesondere abzugsfähig:
- die Fahrtkosten
- die Mehrkosten für
- auswärtige Verpflegung und
- Wochenaufenthalt.
Für die Fahrtkosten gilt bei der direkten Bundessteuer (dBSt)
- wie bisher ein Maximum (CHF 3200 ab der Steuerperiode 2023).
Pauschale soll für den Bund aufkommensneutral sein
Die Neuregelung soll keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund haben:
- Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) legt die Höhe der Pauschale fest.
Zahlen aus drei Kantonen deuten auf eine Pauschale in der Grössenordnung von gegen CHF 6000 hin,
- um bei der direkten Bundessteuer (dBSt) diese aufkommensneutrale Wirkung zu erzielen.
Vernehmlassung
Die Vernehmlassung dauert bis zum 04.04.2023.
Dokumente
- Entwurf Gesetzestext (PDF, 758 kB)
- Vergleich Gesetzesbestimmungen (PDF, 100 kB)
- Erläuternder Bericht (PDF, 469 kB)
- Brief an Kantone (PDF, 121 kB)
- Brief an Organisationen (PDF, 121 kB)
- Liste der Vernehmlassungsadressaten / Liste des destinataires / Elenco dei destinatari della consultazione (PDF, 192 kB)
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam