Der Bundesrat (BR) möchte die Prozesse im Bereich des Handelsregisters optimieren und vereinfachen. Entsprechend hat er am 09.12.2022
- festgelegt
- die Eckwerte für eine Änderung
- des Obligationenrechts (OR) und
- der Handelsregisterverordnung (HRegV)
- die Eckwerte für eine Änderung
- dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) den Auftrag erteilt,
- bis Ende Juni 2024 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.
Im Rahmen dieser Revision sollen weitere Verbesserungen der Prozesse im Handelsregister geprüft werden.
Im Einzelnen:
«Elektronische Handelsregisterauszüge sollen rechtsverbindlich werden
Dazu gehört insbesondere, dass dem zentralen Firmenindex (Zefix) und den kantonalen elektronischen Handelsregisterauszügen künftig Rechtsverbindlichkeit zukommen soll. Damit setzt der Bundesrat einen Auftrag des Parlaments um. Ein Auszug mit der Unterschrift des kantonalen Handelsregisteramts wäre künftig nicht mehr notwendig. Der rechtsverbindliche elektronische Handelsregisterauszug ist eine Voraussetzung für die digitale Unternehmensgründung. Das EJPD wird dem Bundesrat bis Ende Juni 2024 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage unterbreiten.
Weitere Massnahmen für Optimierung und Vereinfachung im Handelsregister
Zur Optimierung und Vereinfachung des Handelsregisters hat der Bundesrat weitere Massnahmen identifiziert. Diese sollen vertieft geprüft werden. Dazu gehören der Nachweis der Identität mit der künftigen staatlichen E-ID, neue Suchfunktionen in Zefix oder ein erleichterter Informationsaustausch zwischen den Behörden durch die Schaffung neuer Schnittstellen. Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, dazu ebenfalls bis Ende Juni 2024 Bericht zu erstatten.»
Quelle: Mitteilung des Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement vom 09.12.2022
Quelle
LawMedia Redaktionsteam